top of page

Über uns

Umweltbewusstes Management für unsere Kunden.

Unsere Philosophie

In der heutigen Zeit ist der sorgsame Umgang mit den begrenzten Ressourcen unserer Erde von entscheidender Bedeutung. Daher setzen wir uns in enger Zusammenarbeit mit der Industrie dafür ein, die effiziente Nutzung von industriellen Abfällen und Nebenprodukten kontinuierlich weiterzuentwickeln.

 

Unser Ziel ist es, Lösungen anzubieten, die nicht nur umweltverträglich, sondern auch kosteneffizient sind, um unseren Kunden eine nachhaltige Entsorgung und Verwertung zu ermöglichen.

RVG-Rohstoff-Verwertungs-Gesellschaft-nachhaltigkeit.jpg

Unser Team

Unsere Berater greifen in den verschiedensten Bereichen auf ein hohes fachliches Wissen, sowie auf fundierte Erfahrungen aus vielen Jahren Tätigkeit in der Branche zurück.

Meeting_edited.jpg

Jobs und Karriere

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Teil unseres engagierten Teams zu werden. Egal, ob Sie auf der Suche nach einem Praktikum oder einer Festanstellung sind, wir heißen Sie herzlich willkommen.

 

Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen inklusive Lebenslauf per E-Mail an info@rvgmbh.de. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und gemeinsam Ihre berufliche Zukunft zu gestalten.

RVG Standort

Der Stammsitz der Firma RVGmbH befindet sich in strategischer Lage im Industriegebiet Süd der Stadt Dinslaken. Zentral gelegen zwischen Ruhrgebiet, Münsterland, Rheinland und den Niederlanden können wir viele unsere Kunden und Partner stets schnell erreichen. Zusätzlich machen uns kurze Dienstwege sehr flexibel. Unsere Dienstleistung können wir somit permanent Ihren Erwartungen und den gegebenen Marktanforderungen anpassen.

Stapel von Dateien

Genehmigungen

Als Abfallmakler hat die RVG gegenüber dem Staat eine hohe Verantwortung. Der Gesetzgeber verlangt daher eine Genehmigung für die Ausübung der Tätigkeit des Abfallmakelns - eine so genannte Maklergenehmigung.

Maklergenehmigungen

"Genehmigung für Vermittlungsgeschäfte" nach §

50 Abs. 1 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz

(KrW-/AbfG) vom 27.09.1994 (BGBI. I S. 2705).

 

Die Genehmigungsvoraussetzungen lauten wie folgt:

Der Antragsteller und die von ihm mit der Maklertätigkeit beauftragten Personen müssen zuverlässig sein. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit hat der Antragsteller Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über sich und die mit der Maklertätigkeit befassten Personen vorzulegen. Darüber hinaus auch Nachweise darüber, dass die mit der Maklertätigkeit befassten Personen auf dem Gebiet der Abfallentsorgung und -verbringung fachkundig sind.

Quelle: IHK Köln, Online, Juli 2007

bottom of page